Züchten Sie BIO-Legehennen oder informieren Sie sich einfach über die verschiedenen Vorschriften zur Tierhaltung. Dieser Artikel listet alle verschiedenen Punkte für die Haltung einer BIO-Legehennenzucht auf. Im ersten Teil finden Sie alle Normen bezüglich des Gebäudes und der Ausläufe für die Haltung von Bio-Legehennen. Im zweiten Teil finden Sie alle Normen bezüglich der Stallausrüstung (Das Nest, Sitzstange, Futtertrog, Tränke)
Die Vorschriften für Gebäude und Ausläufe
GEBÄUDE: 6 BIO-LEGEHENNEN PRO M²
Für alle BIO-Legehennenbetriebe ist die einzuhaltende Norm 6 Hühner pro m² Stallfläche.

DIE STALLFLÄCHEN
Jede Fläche gilt als Stallfläche, wenn sie eine Neigung von weniger als 14 % aufweist (Beispiel: Dächer von Nestern können Haltungsbereiche sein). Ein Drittel der Stallfläche muss befestigt sein (dies bildet den Scharrbereich), Gitterroste und Gitter werden nicht als befestigte Flächen gezählt. Maximal 4 Ebenen: jede Ebene muss eine Mindesthöhe von 45 cm haben. Der Kot darf nicht auf die unteren Ebenen fallen. Ein Drittel der Fläche muss mit Einstreu bedeckt sein, mit mindestens 250 cm² pro Huhn (Stroh, Späne, Sand oder Torf).
DER AUSLAUF: 4 M² PRO BIO-LEGEHENNEN
4 m²/Huhn: Die Auslauffläche für die Haltung von Legehennen muss mindestens 4 m² pro Huhn betragen. Der Auslauf muss die Legehennen vor Witterungseinflüssen und Raubtieren schützen können. Er muss bei Bedarf auch mit geeigneten Tränken ausgestattet sein. Der Auslauf darf sich nicht über einen Radius von 150 m von der nächsten Zugangsklappe hinaus erstrecken. Eine Erweiterung auf bis zu 350 m von der Ausstiegsklappe ist jedoch zulässig, sofern eine ausreichende Anzahl von Unterständen gegen Witterungseinflüsse und Raubtiere in regelmäßigen Abständen über die gesamte Auslauffläche verteilt ist, mit einem Mindestabstand von 4 Unterständen pro Hektar.
-> Siehe auch: den landwirtschaftlichen Mischbetrieb

