Unser Pflanzenschutzraum erfüllt die Anforderungen an die Lagerung Ihrer Pflanzenschutzmittel, egal ob Sie Getreideanbauer, Winzer, Obstbauern oder Gemüsegärtner sind.
Er wird komplett montiert und ausgestattet geliefert und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen (Dekret Nr. 87-361 vom 27. Mai 1987):
• Belüftung optional
• abschließbar
• Türöffnung nach außen
• gesetzlich vorgeschriebene Beschilderung
• ABC-Feuerlöscher
• Lagerschrank für persönliche Schutzausrüstung
• Gitterroste zur Lagerung von Produkten auf dem Boden
Er ist in verschiedenen Größen erhältlich, je nach Menge der zu lagernden Produkte.
Die Rückhaltung ist 10 cm hoch über die gesamte Fläche des Raumes.
Er ist auf der Grundlage einer verstärkten Struktur gebaut.
Er kann bei Bedarf mit einem geeigneten Hebemittel versetzt werden.
Mehrere Größen möglich:
• Breite 1,5 m und Tiefe 1 m
• Breite 2,3 m und Tiefe 1 m
• Breite 2,3 m und Tiefe 2,5 m
• Breite 2,3 m und Tiefe 4 m
• Breite 2,3 m und Tiefe 6 m






Die aktuelle Gesetzgebung schreibt kein Rückhaltevolumen vor. Sie empfiehlt, im Falle eines Auslaufens absorbierende Materialien in der Nähe zu haben und einen zementierten Boden mit einem Rückhaltesystem für Wasser und andere Flüssigkeiten.
Ja, aber entzündliche Produkte müssen auf separaten und nicht entzündlichen Regalen gelagert werden.
Ein Wasservorrat muss in der Nähe des Lagers, außerhalb des Lagerraums, verfügbar sein.